Satzung
Sportverein Blau Weiß Reelsen e. V.
§ 1
Der Verein führt den Namen „ Sportverein Blau-Weiß Reelsen e. V.“. Er hat seinen Sitz in Bad Driburg – Reelsen.
§ 2
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3
Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere die Förderung der sportbegeisterten Jugend, an der Spitze der Fußballsport.
$ 4
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich aktiv am Sport des Vereins beteiligt oder bereit ist, die Ziele des Vereins wirksam zu unterstützen. Einem Mitglied kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, wenn es das 60. Lebensjahr vollendet hat und dem Sportverein mindestens 5 Jahre angehört hat. Der Ausschluß eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand und ist nur zulässig, wenn ein Mitglied gegen die Vereinsinteressen handelt.
§ 5
Der Vorstand wird gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer. Als Beirat können noch 12 Mitlieder des Vereins hinzugezogen werden.
§ 6
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Hauptversammlung jeweils jährlich im Februar zur Hälfte neu gewählt. Das bedeutet, daß der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer an ungeraden Jahreszahlen und der 2. Vorsitzende und der Hauptkassierer an geraden Jahreszahlen neu gewählt werden. Gleiches trifft für den Beirat zu. Wiederwahl ist zulässig. Für ein während der Amtszeit ausscheidendes Vorstandsmitglied hat sofort eine Neuwahl in der darauffolgenden Mitgliederversammlung stattzufinden. Eine Amtsenthebung ist durch einstimmigen Beschluß aller übrigen Vorstandsmitglieder zulässig. Die Tagesordnung muß den Mitgliedern vor Versammlungsbeginn bekanntgegeben werden. Wünsche der Mitglieder können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese wenigstens 8 Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich abgegeben worden sind beim ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter.
§ 7
Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind befugt, den Sportverein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB zu vertreten, und zwar: der 1. Vorsitzende mit dem 2. Vorsitzenden oder der 1. Vorsitzende mit dem Geschäftsführer. Der Vorstand ist beschlußfähig mit einfacher Stimmenmehrheit. Über die in den Vorstandssitzungen gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Der 1. Vorsitzende hat das recht, zu jeder Zeit eine Versammlung einzuberufen, die jedoch 8 Tage vorher schriftlich jedem Mitglied zugestellt oder durch Aushang bekanntgegeben werden muß. Eine außerordentliche Versammlung kann auch dann einberufen werden, wenn 10 Mitglieder des Vereins eine solche unter Angabe der Gründe und Zwecke beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter schriftlich beantragen.
§ 8
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Vereinsbeitrag, dessen Höhe durch Vorstandsbeschluß festgestellt wird. Über die Verwendung der Vereinsmittel, die ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke des Vereins verwendet werden müssen, entscheidet der Vorstand. Das gesamte Vermögen und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ein Mitglied des Vereins hat im Falle seines Ablebens oder sonstigen Ausscheidens keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. Der Verein verpflichtet sich, alljährlich den Mitgliedern des Vereins die Rechnungen vorzulegen. Nach der geprüften Rechnungsvorlage, erfolgt durch 2 gewählte Rechnungsprüfer, wird dem Vorstand Entlastung erteilt.
§ 9
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zweidrittel der erschienen Mitglieder. Dasselbe gilt für Beschlüsse über die Auflösung des Vereins.
§ 10
Im Falle der Auflösung des Vereins steht dessen Vermögen der Stadt Bad Driburg zur Verfügung mit der Auflage, das ihr übertragene Vermögen ausschließlich für caritative Zwecke zu verwenden.
Bad Driburg – Reelsen, den 8.2.1985
Unterschrieben von:
Josef Ramlow / 1. Vorsitzender
Heinrich Mühlenhoff / 2. Vorsitzender
Josef Katona / Geschäftsführer
Johannes Speer / Hauptkassierer
§ 1
Der Verein führt den Namen „ Sportverein Blau-Weiß Reelsen e. V.“. Er hat seinen Sitz in Bad Driburg – Reelsen.
§ 2
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3
Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere die Förderung der sportbegeisterten Jugend, an der Spitze der Fußballsport.
$ 4
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich aktiv am Sport des Vereins beteiligt oder bereit ist, die Ziele des Vereins wirksam zu unterstützen. Einem Mitglied kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, wenn es das 60. Lebensjahr vollendet hat und dem Sportverein mindestens 5 Jahre angehört hat. Der Ausschluß eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand und ist nur zulässig, wenn ein Mitglied gegen die Vereinsinteressen handelt.
§ 5
Der Vorstand wird gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer. Als Beirat können noch 12 Mitlieder des Vereins hinzugezogen werden.
§ 6
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Hauptversammlung jeweils jährlich im Februar zur Hälfte neu gewählt. Das bedeutet, daß der 1. Vorsitzende und der Geschäftsführer an ungeraden Jahreszahlen und der 2. Vorsitzende und der Hauptkassierer an geraden Jahreszahlen neu gewählt werden. Gleiches trifft für den Beirat zu. Wiederwahl ist zulässig. Für ein während der Amtszeit ausscheidendes Vorstandsmitglied hat sofort eine Neuwahl in der darauffolgenden Mitgliederversammlung stattzufinden. Eine Amtsenthebung ist durch einstimmigen Beschluß aller übrigen Vorstandsmitglieder zulässig. Die Tagesordnung muß den Mitgliedern vor Versammlungsbeginn bekanntgegeben werden. Wünsche der Mitglieder können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese wenigstens 8 Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich abgegeben worden sind beim ersten Vorsitzenden oder dessen Vertreter.
§ 7
Je zwei Mitglieder des Vorstandes sind befugt, den Sportverein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB zu vertreten, und zwar: der 1. Vorsitzende mit dem 2. Vorsitzenden oder der 1. Vorsitzende mit dem Geschäftsführer. Der Vorstand ist beschlußfähig mit einfacher Stimmenmehrheit. Über die in den Vorstandssitzungen gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Der 1. Vorsitzende hat das recht, zu jeder Zeit eine Versammlung einzuberufen, die jedoch 8 Tage vorher schriftlich jedem Mitglied zugestellt oder durch Aushang bekanntgegeben werden muß. Eine außerordentliche Versammlung kann auch dann einberufen werden, wenn 10 Mitglieder des Vereins eine solche unter Angabe der Gründe und Zwecke beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter schriftlich beantragen.
§ 8
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen jährlichen Vereinsbeitrag, dessen Höhe durch Vorstandsbeschluß festgestellt wird. Über die Verwendung der Vereinsmittel, die ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke des Vereins verwendet werden müssen, entscheidet der Vorstand. Das gesamte Vermögen und etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ein Mitglied des Vereins hat im Falle seines Ablebens oder sonstigen Ausscheidens keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. Der Verein verpflichtet sich, alljährlich den Mitgliedern des Vereins die Rechnungen vorzulegen. Nach der geprüften Rechnungsvorlage, erfolgt durch 2 gewählte Rechnungsprüfer, wird dem Vorstand Entlastung erteilt.
§ 9
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zweidrittel der erschienen Mitglieder. Dasselbe gilt für Beschlüsse über die Auflösung des Vereins.
§ 10
Im Falle der Auflösung des Vereins steht dessen Vermögen der Stadt Bad Driburg zur Verfügung mit der Auflage, das ihr übertragene Vermögen ausschließlich für caritative Zwecke zu verwenden.
Bad Driburg – Reelsen, den 8.2.1985
Unterschrieben von:
Josef Ramlow / 1. Vorsitzender
Heinrich Mühlenhoff / 2. Vorsitzender
Josef Katona / Geschäftsführer
Johannes Speer / Hauptkassierer
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